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Asylbewerberleistungsgesetz
Zusatzinformation
Was Sie wissen sollten
Die Antragsausgabe, die Annahme sowie die Bearbeitung der Anträge erfolgt im zuständigen Sozialzentrum. Bitte wählen Sie Ihren Wohnort aus, um das für Sie zuständige Sozialzentrum zu ermitteln.
Das Sozialzentrum Schleswig-Stadt ist nicht zuständig für den Stadtteil Friedrichsberg. Sollten Sie im Stadtteil Friedrichsberg wohnen, wenden Sie sich bitte an das Sozialzentrum Schleswig-Umland. Zur Vereinfachung finden Sie hier ein alphabetisches Verzeichnis des Stadtteils Friedrichberg.
Asylsuchende haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Insoweit werden Hilfen zur Deckung des notwendigen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Bekleidung etc. gewährt. Daneben können die notwendigen Kosten der Krankenhilfe übernommen werden. Der Fachdienst Regionale Integration führt ebenfalls die Widerspruchsverfahren im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes durch.
Was Sie beachten sollten:
- Bitte nehmen Sie alle den Sachverhalt betreffenden Unterlagen (z.B. Mietvertrag, Verdienstbescheinigungen etc.) mit.
- Sofern die Vertetung durch einen Dritten (zum Beispiel Rechtsanwalt, Angehörige etc.) erfolgen soll, ist eine schriftliche Vollmacht vorzulegen
Rechtsvorschriften:
Asylbewerberleistungsgesetz:
http://bundesrecht.juris.de/asylblg/index.html