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Erlaubnis für Waffenbesitz als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen
[Nr.99089018000000 ]
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den gewerblichen Waffenhandel durch eine/n Stellvertreter/in betreiben wollen, benötigen Sie eine Stellvertretererlaubnis.
Sie wird dem Erlaubnisinhaber für eine/n bestimmte/n Stellvertreter/in erteilt und kann befristet werden. Dies gilt auch für die Beauftragung einer Person mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Überlassen ist innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis Ihrer Sachkunde
- Nachweis Ihres Bedürfnisses, zum Beispiel zukünftige Aufträge für die Sachverständigentätigkeit mit Schusswaffen (bei wissenschaftlicher Tätigkeit zum Beispiel auch Veröffentlichungen zum Nachweis Ihres Fachwissens)
- Nachweis (Zertifikate oder sicherheitstechnische Gutachten), dass Ihre Waffen und Ihre Munition sicher untergebracht werden
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: EUR 250