Jugendschöffen gesucht!
Im Jahr 2023 werden bundesweit Personen für das Jugendschöffenamt für den Zeitraum 2024 bis 2028 gewählt.
Das verantwortungsvolle Amt einer Jugendschöffin/eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich. Inhaber_innen des Amtes sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Sie fühlen sich angesprochen und bringen folgende Voraussetzungen mit:
- erzieherisch befähigt
- erfahren in der Jugenderziehung
- wohnhaft in einer der amtsangehörigen Gemeinden
- am 01.01.2024 mind. 25/höchstens 69 Jahre alt
Dann bewerben Sie sich für das Jugendschöffenamt bis zum 10.04.2023 beim Bürgerbüro des Amtes Langballig, Tel.: 04636 88 80 / E-Mail: buergerbuero@langballig.de.
Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder im Bürgerbüro abgeholt werden.