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14.03.2002

Gemeindevertretung Munkbrarup

N i e d e r s c h r i f t
über eine Sitzung
der Gemeindevertretung der Gemeinde Munkbrarup
am Donnerstag, d. 14. März 2002 um 19.30 Uhr
im Gasthof Munkbrarup

Tagesordnung:

  1. Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden
  2. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen vom 13.12.2001, 17.01.2002 und 14.02.2002
  3. 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Munkbrarup für den Ortsteil Rüde;
    a) Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen
    b) Abschließende Beschlussfassung
  4. Erlass einer Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege in der Gemeinde Munkbrarup 
  5. Aufstellung von Hinweistafeln
  6. Einwohnerfragestunde
  7. Verschiedenes
  8. Bau- Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten
    (unter Ausschluss der Öffentlichkeit)

Anwesende:
seitens der Gemeindevertretung:

Bürgermeisterin Margrit Jebsen
1. stellv. Bürgermeister Rolf Paulsen
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Sina
Gemeindevertreterin Inge Lindtner-Jensen
Gemeindevertreter Claus Henningsen
Gemeindevertreter Thomas Jessen
Gemeindevertreter Hans-Wilhelm Thielsen
Gemeindevertreter Johannes Riechmann
Gemeindevertreter Hermann Jensen
Gemeindevertreter Karsten Hansen
Gemeindevertreter Rainer Brandt

als Gäste:

Seniorenbeiratsvorsitzender Karl Nielsen

seitens der Presse:

Herr Mahlenbrei

seitens der Amtsverwaltung:

Herr Zetzmann (bis 20.17 Uhr)
Herr Cordsen – zugl. als Protokollführer

Beginn: 19.40 Uhr                       Ende: 21.45 Uhr

- Die Sitzung ist – bis auf TOP 8 – öffentlich. -

Die Bürgermeisterin begrüßt alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter, die Gäste und sechs Zuhörer. Einwendungen gegen Form und Frist der Einladung werden nicht erhoben. Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Bericht der Bürgermeisterin und der Ausschussvorsitzenden

1.1 Sozialausschuss

Die Ausschussvorsitzende, Frau Sina, berichtet, dass in der kommenden Woche eine Sitzung stattfinden wird.

1.2 Umweltausschuss

Der Ausschussvorsitzende, Herr Iversen, berichtet von der letzten Sitzung, in der ein Konzept über die Grünabfallentsorgung beschlossen wurde. Es sind zwischenzeitlich zwei Aufsichtspersonen gefunden worden und es kamen auch schon Anregungen, dass die Bereitstellung eines Anhängers zu wenig sei. Des Weiteren wurde über die Aufstellung von Infotafeln gesprochen und es wurde intensiv über die Biotopmaßnahme im Flurbereinigungsverfahren diskutiert. In diesem Verfahren sind derzeit 14 Einzelmaßnahmen angemeldet. Herr Iversen erläutert das Verfahren. Er ermuntert zu einer weiteren intensiven Diskussion in diesem Bereich.
Am Samstag findet die Aktion „Sauberes Dorf" statt und Herr Iversen bittet um rege Teilnahme aus der Bevölkerung.

1.3 Bauausschuss

Der Ausschussvorsitzende, Herr Riechmann, berichtet, dass am 24. Januar diesen Jahres eine Sitzung stattfand, in der es um die Erweiterung der Kläranlage ging. Des Weiteren wurde über Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Talblick und in der Rimmstraße gesprochen. Zwischenzeitlich lägen ihm Kostenschätzungen der Amtsverwaltung über die angedachten Lösungen vor. Der Ausschuss wird in der nächsten Sitzung zu diesem Thema nochmals beraten.

Gemeindevertreter Thielsen fragt nach, wie denn die Kostenübernahme gemeint sei. Seiner Meinung nach ist es nicht möglich, von den Anliegern Kosten erstattet zu bekommen. Herr Riechmann und Herr Cordsen ergänzen dazu, dass über die Kostenübernahme in der Weise gesprochen wurde, dass die Bereitschaft durch die Anlieger erklärt worden ist, Kosten zu übernehmen. Diese angedachte Lösung der Anlieger ist eine rein zivilrechtliche Lösung. Eine öffentlich-rechtliche ist in dieser Art und Weise nicht realisierbar. Es wurde sehr wohl darauf hingewiesen, welche Voraussetzungen nach dem Kommunalabgabengesetz notwendig sind.

1.4 Finanzausschuss

Der Ausschussvorsitzende, Herr Paulsen, berichtet, dass er als Vertreter im Kindergartenausschuss an einer Sitzung teilgenommen hat. Dort ging es um die Heizungsanlage und die damit verbundenen Kosten, um die Aufnahme neuer Kinder und um die Schneeräumung beim Kindergarten.

1.5 Seniorenbeirat

Herr Nielsen berichtet, dass aus der Sprechstunde heraus die Anregung gekommen sei, den Wanderweg von Kragholm nach Ringsberg nun endlich herzustellen und er wies darauf hin, dass er nicht bereit sei, für die Gemeinde eine zusätzliche Adventsfeier auszurichten, da schon von anderen entsprechende Feiern für die Senioren angeboten würden.

1.6 Bürgermeisterin

Frau Jebsen berichtet,

  • dass die Gemeinde derzeit 1.205 Einwohner hat.
  • Am Samstag wird im Anschluss an die Dorfreinigungsaktion ein Segelboot mit Trailer öffentlich versteigert.
  • Im Bereich der 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 ist ein Grundstück vergeben.
  • Sie berichtet über die Ringentwässerung im Talblick und dass der vom Schmied gefertigte Fuß für die Maibaumaufstellung angeliefert wurde.
  • Die Projekte, die im Rahmen der LSE erarbeitet wurden, sollen jetzt in ein Dorfentwicklungskonzept überführt werden. Von Seiten des Amtes ist man dabei, einen solchen Dorfentwicklungsplan aufzustellen. Herr Zetzmann ergänzt dazu, dass die Richtlinien des Landes für diese Dorfentwicklungsmaßnahmen derzeit noch in Erarbeitung sind und dass zurzeit von Seiten des Landes nur bestimmte Maßnahmen mit einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn genehmigt werden.
  • Die Bürgermeisterin ergänzt ihren Bericht mit dem Hinweis auf das Dienstleistungszentrum, wo derzeit ein Betreiber eingezogen ist und dass morgen ein Termin mit dem Architekten stattfindet.
  • Am 21.03. diesen Jahres hat der TSV Munkbrarup eine Vollversammlung und die Feuerwehr Munkbrarup veranstaltet ihr Osterfeuer am 30.04.2002.
  • Das Disco-Taxi kostet derzeit 2,50 Euro und die Mittel für die Schülerbeförderung sind stark eingeschränkt worden.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen vom 13.12.2001, 17.01.2002 und 14.02.2002

Zum Protokoll über die Sitzung vom 13.12.2001 wird von Herrn Jessen angemerkt, dass dieses Protokoll sehr spät übersandt worden ist. Er bittet darum, dass die Protokolle früher den Gemeindevertretern zugesandt werden.

Zum Protokoll über die Sitzung am 17.01.2002 wird von Seiten des Gemeindevertreters Hansen eine Anmerkung gemacht, wobei sich dann herausstellte, dass dies weder

Antragstext, noch Beschlusslage war und insofern auch keiner Änderung notwendig ist. Darüber entschied die Gemeindevertretung mit neun Ja-Stimmen, einer Nein-Stimme und einer Stimmenthaltung.

Im Übrigen und auch zu der Sitzung am 14.02.2002 gab es keine Änderungswünsche.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Munkbrarup für den Ortsteil Rüde;
a) Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen
b) Abschließende Beschlussfassung

Herr Zetzmann erinnert an die Schritte des Verfahrens für die Flächennutzungsplanänderung und weist insbesondere auf die Stellungnahme der Landesplanung hin. Im Anschluss daran wird der gesamte Beschlusstext der Vorlage verlesen und die Gemeindevertretung fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

a) Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen

1. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgetragen haben

1.1 Stellungnahme Kreis Schleswig-Flensburg vom 28.09.2001

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

Zu 1.: Es wird zur Kenntnis genommen, dass bauaufsichtlich, denkmalpflegerisch, straßenbaulich und abfallwirtschaftlich keine Bedenken gegen die Planungsabsicht der Gemeinde bestehen.

Zu 2.: Es wird zur Kenntnis genommen, dass aus naturschutzrechtlicher Sicht keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Planungsabsicht der Gemeinde bestehen. Die aus naturschutzrechtlicher Sicht vorgetragenen Hinweise werden im weiteren beachtet.

Zu 3.: Es wird zur Kenntnis genommen, dass wasserwirtschaftlicherseits keine Bedenken gegen die Planungsabsicht der Gemeinde bestehen. Der Hinweis auf die Lage der Verbandsleitung 115 wird berücksichtigt. Die Planunterlagen werden ergänzt.

1.2 Stellungnahme Wehrbereichsverwaltung Nord -Außenstelle Kiel- vom 10.09.2001

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

Der Hinweis auf die Lage der militärischen Richtfunkstrecke wird zur Kenntnis genommen. Die Planunterlagen werden entsprechend ergänzt.

1.3 Stellungnahme Staatliches Umweltamt Schleswig vom 20.09.2001

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass bezüglich der Belange der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes keine Bedenken gegen die Planungsabsicht der Gemeinde bestehen.

Der Hinweis zur Abwasserbeseitigung wird zu Kenntnis genommen. Der Schmutzwasseransatz von 420 EW ergibt sich aus dem Bestand und der vorgesehenen baulichen Entwicklung des Ortsteiles, die sich u.a. aus den Zielsetzungen der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes ergeben wird. Zur Vermeidung der in der Stellungnahme angesprochenen Geruchsbelästigung erhält die geplante Hauptpumpstation eine entsprechende Ausstattung.

1.4 Stellungnahme Forstamt Schleswig vom 29.08.2001

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

Der sich aus § 32 Landeswaldgesetz ergebende Regelabstand von 30 m zum vorhandenen Wald wird zu der Hochwaldfläche zwischen der Straße Am Mühlenberg und der Bockholmwiker Straße eingehalten. Somit bestehen durch das Forstamt Schleswig keine Bedenken gegen die Planungsabsicht der Gemeinde.

1.5 Stellungnahme Schleswag AG vom 19.09.2001

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

Die Gemeinde nimmt den Hinweis auf die Freileitung zur Kenntnis und weist darauf hin, dass diese bereits in der Planzeichnung dargestellt und im Erläuterungsbericht angesprochen ist.

1.6 Stellungnahme Deutsche Telekom AG vom 03.08.2001

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

Der Hinweis auf im Plangebiet befindliche Telekommunikationsanlagen der Deutschen Telekom AG wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen beachtet.

1.7 Stellungnahme Wasser- und Bodenverband Munkbrarupau vom 08.10.2001

Die Stellungnahme wird berücksichtigt.

Die Gemeinde nimmt die vorgetragenen Belange zur Kenntnis. Sie werden bei den weiteren Planungen berücksichtigt.

2. Beratung und Beschlussfassung über die Stellungnahmen der beteiligten Nachbargemeinden

Die Gemeinde stellt fest, dass von den beteiligten Nachbargemeinden keine Anregungen oder Hinweise vorgetragen wurden.

3. Beratung und Beschlussfassung über die Anregungen privater Personen

Stellungnahme Rechtsanwälte Wegner-Stähr & Partner vom 00.00.2001

In Vertretung für Frau Maren Rehbach, Brauereiweg 23, Flensburg

Die Stellungnahme bleibt unberücksichtigt.

Der Inhalt der Stellungnahme wird durch die Gemeinde zur Kenntnis genommen. Sie sieht trotz der vorgetragenen Belange keine zwingende Veranlassung von ihren im Entwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes dargelegten Zielsetzungen abzuweichen. Daher wird der Anregung nicht gefolgt, die in der Stellungnahme angesprochenen Grundstücksflächen in den räumlichen Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes (8. Änderung des Flächennutzungsplanes) aufzunehmen und als Wohnbaufläche auszuweisen.

In diesem Zusammenhang verweist die Gemeinde auf § 2 Abs. 3 des Baugesetzbuches. Danach besteht auf die Aufstellung von Bauleitplänen kein Anspruch.

Der Gemeinde ist bekannt, dass mit der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgte Zielsetzungen teilweise von den Darstellungen des Landschaftsplanes der Gemeinde Munkbrarup abweichen. Sie hat daher die Abweichungen im Erläuterungsbericht dargelegt und mit begründet. Das Landesnaturschutzgesetz des Landes Schleswig-Holstein läßt ausdrücklich ein Abweichen von den Ergebnissen des Landschaftsplanes zu. Von dieser Möglichkeit wird die Gemeinde im Rahmen dieses Verfahrens zu Änderung des Flächennutzungsplanes Gebrauch machen. Aus Sicht der Gemeinde ist dies nicht zu beanstanden.

4. Stellungnahme Ministerium für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus - Landesplanungsbehörde - des Landes Schleswig-Holstein vom 04.10.2001 und 14.01.2002

In ihrer Stellungnahme vom 14.01.2002 hat die Landesplanungsbehörde mit Bezug auf den ergänzenden Bericht des Amt Langballig vom 26.11.2001 dargelegt, unter welchen Rahmenbedingungen sie in der Lage ist, die in der Stellungnahme vom 04.10.2001 vorgetragenen Bedenken zurückzustellen.

Die Gemeinde nimmt den Inhalt der landesplanerischen Stellungnahme vom 14.01.2002 zur Kenntnis. Sie folgt den Darlegungen der Landesplanungsbehörde. Der Erläuterungsbericht zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes wird entsprechend ergänzt.

5. Weitere Behandlung der Stellungnahmen

5.1 Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Privaten, die eine Stellungnahme abgegeben haben und deren Inhalt beraten wurde, von dem Ergebnis der Beratung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abschließender Beschluss:

b) Abschließende Beschlussfassung

6.1 Die Gemeindevertretung beschließt die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Munkbrarup.
6.2 Der Erläuterungsbericht wird gebilligt.

7. Weiteres Vorgehen

7.1 Der Amtsvorsteher wird beauftragt, die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist auch anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter: 11
Ja-Stimmen: 11
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltung: 0

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine Gemeindevertreterinnen/Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Erlass einer Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege in der Gemeinde Munkbrarup

Die Bürgermeisterin weist darauf hin, dass nunmehr mehrere Anläufe gemacht wurden, im Ausschuss wie auch in der Gemeindevertretung, diese Satzung zu beraten und bittet nunmehr nur eine Aussprache über die Inhalte des Entwurfes. Sie schlägt vor, die Satzung paragraphenweise zu besprechen.

Zu § 1

Unter § 1 wird von Herrn Thielsen angemerkt, dass aus der letzten Diskussion heraus eine Formulierung gefunden werden muss, die deutlich macht, ob eine Reinigungspflicht für wassergebundene Wege (Verbindungswege zwischen Grundstücken) auferlegt werden soll. Er spricht sich dafür aus, solche Wege nicht dem Anlieger in die Reinigungspflicht aufzuerlegen. In der daran anschließenden Diskussion wird deutlich, dass die Gemeindevertretung alle solche Wege aus der Reinigungspflicht entlassen möchte, die Fußwege sind und die nicht an einer öffentlichen Straße liegen (z.B. Verbindungswege, wie sie im B-Plan 7 Rimmstraße/Brombeerhof oder im Bereich eines anderen Baugebietes von der Rimmstraße zum Knudsteen).

Die Gemeindevertretung fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Amtsverwaltung wird beauftragt, § 1 in dieser Weise umzuformulieren, um zu verdeutlichen, dass solche wassergebundenen Fußwege zwischen den Grundstücken, die nicht unmittelbar an eine öffentliche Straße angrenzen, nicht in die Reinigungspflicht des Anliegers einbezogen werden.

Zu § 3

Zu § 3 Abs. 3 wird diskutiert, ob die Räumung über die gesamte Breite des Gehweges erfolgen soll oder über einen definierten Bereich.

Bei 10 Ja-Stimmen und einer Stimmenthaltung fass die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Im § 3 Abs. 3 des Entwurfes wird „1,50 m" ersetzt durch „1,0 m".

Des Weiteren fasst bei 9 Ja-Stimmen und zwei Nein-Stimmen die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Im § 3 Abs. 2 werden die Worte „mindestens einmal monatlich" gestrichen.

Bei neun Ja-Stimmen und zwei Stimmenthaltungen beschließt die Gemeindevertretung:

Der § 3 Abs. 5 des Entwurfes wird im Satz 2 insofern geändert, dass es heißt „bis 8.00 Uhr" statt „bis 7.00 Uhr".

Weitere Änderungen zu dem Entwurf werden nicht diskutiert und beschlossen. Somit stellt die Bürgermeisterin den Gesamtentwurf der Satzung mit den zuvor beschlossenen Änderungswünschen zur Abstimmung.

Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig die Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Gemeinde Munkbrarup entsprechend dem vorgelegten Entwurf unter Berücksichtigung der zuvor einzeln beschlossenen Änderungswünsche.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung:
Aufstellung von Hinweistafeln

Es sollen zwei Informationstafeln aufgestellt werden. Eine Tafel soll auf dem Höftland in Bockholmwik stehen und eine auf dem Lübkeplatz. Zunächst soll entschieden werden, ob grundsätzlich solche Tafeln aufgestellt werden, da diese ca. 1.300,00 Euro kosten würden.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden einstimmigen Beschluss:

Die Gemeindevertretung spricht sich grundsätzlich für die Aufstellung von zwei Informationstafeln aus. Es sind die Aufstellorte noch zu konkretisieren und die weiteren Voraussetzungen zu klären.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung:
Einwohnerfragestunde

Herr Springer dankt der Gemeindevertretung, dass es ihm erspart bleibt, den Verbindungsweg von der Straße „Toft" zur Straße „Zur Lücke" von Schnee und Eis zu befreien. Bezüglich der Entsorgung des Grünabfalls bittet er darum, dass auch in den Monaten Juni bis August eine Entsorgungsmöglichkeit zumindest einmal im Monat für den Rasenschnitt möglich wird. Herr Iversen nimmt dazu Stellung und erläutert, dass zunächst auch dieses Konzept in dieser Form erprobt werden soll und die Erfahrungen daraus zu möglichen Änderungen führen könnten. Aus der bisherigen Erfahrung über die Annahme von Grünabfall haben sich die derzeit bekannt gegebenen Abfuhrregularien ergeben.

Auch Herr Ewert kritisiert das Grünabfallentsorgungskonzept. Er ist der Meinung, dass es für den zu zahlenden Betrag zu wenig Abnahmetermine sind. Hierzu nehmen ebenfalls Herr Iversen aber auch Herr Riechmann Stellung und kündigen an, dass die Erfahrungen über die Abfuhr evtl. auch kurzfristige zusätzlich eingeschobene Abnahmetermine veranlasst.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung:
Verschiedenes

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

Anschließend bittet die Bürgermeisterin die Zuhörer den Sitzungsraum zu verlassen, da nunmehr der Tagesordnungspunkt 8 in nichtöffentlicher Sitzung behandelt wird.

Um 20.57 Uhr verlassen die Zuhörer den Sitzungsraum.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung:
Bau- Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten
(unter Ausschluss der Öffentlichkeit)

- Siehe gesonderte Niederschrift – nichtöffentlicher Teil -