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Förderantrag für Folgevorhaben Deutscher Filmpreis beantragen
[Nr.99400223017000 ]

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Projekt beim Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat, werden Ihnen Filmpreismittel zuerkannt, die Sie für die Herstellung oder Vorbereitung weiterer Filmprojekte verwenden dürfen. Die Verwendung der Mittel für sogenannte Folgevorhaben müssen Sie bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) beantragen. Erst dann bekommen Sie die Mittel zur Verfügung gestellt. Diese finanzielle Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss vergeben.   

Wem werden die Filmpreismittel zuerkannt?

  • Bei einer Nominierung wird die komplette Prämie dem Herstellenden zuerkannt. 
  • Bei einer Auszeichnung mit Gold, Silber oder Bronze stehen der Regie 10 Prozent der jeweiligen Prämie zu.
  • Wurde der ausgezeichnete Film als innerdeutsche Gemeinschaftsproduktion hergestellt, stehen die Mittel beiden Koproduktionsfirmen zu.
  • Bei internationalen Koproduktionen stehen die Mittel ausschließlich den deutschen Herstellungsfirmen beziehungsweise den Herstellungsfirmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland zu.
  • Wurde der Film gemeinsam mit einer Hochschule realisiert, wird die Prämie ausschließlich der Produzentin oder dem Produzenten zuerkannt.

Sie müssen den Antrag für ihr neues Vorhaben innerhalb von 2 Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die Prämie zuerkannt wurde, stellen.

Beispiel:
Ihr Film wurde im Mai 2019 mit dem deutschen Filmpreis ausgezeichnet. Die Frist für die Einreichung des neuen Vorhabens endet am 31.12.2021.

Sie dürfen mit den Filmpreismitteln bis zu 4 Projekte realisieren.

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag für die Filmpreismittel online beim BKM stellen.

Förderung online beantragen:

  • Rufen Sie das Bundesportals auf und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
    • Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel Ihr ELSTER-Organisationszertifikat.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in dem Dateiformat PDF, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab.

Weitere Verfahrensschritte:

  • Die Filmförderanstalt (FFA) ist für die administrative Abwicklung der von BKM geförderten Projekte zuständig.
  • Die FFA prüft die Unterlagen und erlässt den Zuwendungsbescheid.
  • Gegebenenfalls kontaktiert Sie die FFA, um zu besprechen, welche weiteren Unterlagen Sie für den Erlass eines Zuwendungsbescheides vorlegen müssen.

Voraussetzungen

Sie können die Fördermittelpreise erhalten, wenn

  • Ihr Projekt für den Deutschen Filmpreis nominiert wurde oder eine Auszeichnung erhalten hat,
  • der geplante Film mindestens 79 Minuten lang ist. Ein Kinderfilm muss mindesten 59 Minuten lang sein,
  • Sie noch nicht mit dem Filmvorhaben begonnen haben,
  • Ihr Vorhaben eine deutsche kulturelle Prägung aufweist,
  • Sie einen Eigenanteil von 5 Prozent vorweisen können und
  • Sie eine reguläre Kinoerstauswertung sicherstellen können, die an 7 aufeinanderfolgenden Tagen in Deutschland gegen Entgelt stattfindet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Produktion/Herstellung eines Kinofilmes:

  • Kurzbeschreibung (maximal 1 Seite)
  • Drehbuch in deutscher Sprache
  • Treatment bei Dokumentarfilmen; bei Animationsfilmen auch Storyboard
  • Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
  • Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
  • Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
  • Stabliste mit Wohnsitzangabe (inklusive Absichtserklärungen von Regie, Kamera)
  • Besetzungsliste (inklusive Absichtserklärungen der Hauptdarsteller/wichtiger Nebendarsteller)
  • Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
  • Finanzierungsnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen)
  • Vorkalkulation der Herstellungskosten (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der Filmförderungsanstalt FFA für die Projektfilmförderung)
  • Übersicht der Eigenleistungen
  • Verleihvertrag oder Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
  • Drehplan beziehungsweise Aufstellung der geordneten Abwicklung der Dreharbeiten nach Drehzeit und Drehorten
  • Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • vorläufige Projektbescheinigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
  • Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen.

Für die Vorbereitung/Entwicklung eines Kinofilms:

  • Kurzbeschreibung der Maßnahme (maximal 1 Seite)
  • Treatment, gegebenenfalls Drehbuch in deutscher Sprache
  • bei Projektvorbereitung: Nachweis der geschlossenen Rechtekette (Vertrag über den Erwerb der Verfilmungsrechte am Buch, Stoff, Titel)
  • bei Drehbuchentwicklung oder Stoffbeschaffung: Darlegung der erforderlichen Rechte (es dürfen noch keine Vertragsabschlüsse erfolgt sein, da es sich um ein Vorhaben handelt)
  • Firmenprofil (Angaben zu bisherigen Filmen der Produktionsfirma)
  • Filmografie der Regie (Angaben zur Staatsangehörigkeit, zu bisherigen Filmen, gegebenenfalls mit Links zur Sichtung der Referenzfilme)
  • Stabliste mit Wohnsitzangabe
  • Besetzungsliste (nur vorzulegen, falls bereits vorhanden)
  • Finanzierungsplan (inklusive Status der Finanzierung und Berechnung des Eigenanteils)
  • Finanzierungnachweise (Verträge, Banknachweise, Förderzusagen)
  • Vorkalkulation der Kosten für die Maßnahme (die maximale Gagenansätze richten sich nach der Richtlinie der FFA für die Projektfilmförderung)
  • Auflistung der Eigenleistungen
  • Darlegung der Verleihpläne/Auswertungskonzept
  • Handelsregisterauszug/Gewerbeanmeldung
  • Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt
  • Bei Verwendung des Prämienanteils der Regie müssen Sie eine unterschriebene Einverständniserklärung zur Verwendung der Mittel beilegen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • verwaltungsgerichtliche Klage

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Urheber

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Fachlich freigegeben am

04.01.2024

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