Ausschüsse der Gemeinde Grundhof
Die Gemeindevertretung wählt zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse (§ 45 Abs. 1 GO). Durch die Arbeit der Ausschüsse wird eine fachlich qualifizierte und zügige Willensbildung ermöglicht. Die Ausschüsse ermitteln bereits im Vorwege den Sachverhalt, prüfen die Rechtslage sowie etwaige finanzielle Auswirkungen und erarbeiten einen Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung. Die Hauptsatzung der Gemeinde bestimmt, welche ständigen Ausschüsse zu bilden sind, ihr Aufgabengebiet sowie die Zahl ihrer Mitglieder.
Die Gemeinde Grundhof hat die folgende ständigen Ausschüsse gebildet:
Finanzausschuss
Vorsitzender
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Mobil: 0160 - 99 14 22 48
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stellv. Vorsitzende
Bau- und Wegeausschuss
Vorsitzender
stellv. Vorsitzende
bürgerliche Mitglieder
Dorf- und Kulturausschuss
Vorsitzende
stellv. Vorsitzende
bürgerliche Mitglieder