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Ausschüsse der Gemeinde Westerholz

Die Gemeindevertretung wählt zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse (§ 45 Abs. 1 GO). Durch die Arbeit der Ausschüsse wird eine fachlich qualifizierte und zügige Willensbildung ermöglicht. Die Ausschüsse ermitteln bereits im Vorwege den Sachverhalt, prüfen die Rechtslage sowie etwaige finanzielle Auswirkungen und erarbeiten einen Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung. Die Hauptsatzung der Gemeinde bestimmt, welche ständigen Ausschüsse zu bilden sind, ihr Aufgabengebiet sowie die Zahl ihrer Mitglieder.
Die Gemeinde Westerholz hat die folgende ständigen Ausschüsse gebildet:

Finanzausschuss

Ausschussvorsitzender

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stellv. Ausschussvorsitzender

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Bau- und Wegeausschuss

Ausschussvorsitzender

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stellv. Ausschussvorsitzender

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bürgerliche Mitglieder

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Dorfausschuss

Ausschussvorsitzende

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stellv. Ausschussvorsitzende

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bürgerliche Mitglieder

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