Ausschüsse der Gemeinde Westerholz
Die Gemeindevertretung wählt zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse Ausschüsse (§ 45 Abs. 1 GO). Durch die Arbeit der Ausschüsse wird eine fachlich qualifizierte und zügige Willensbildung ermöglicht. Die Ausschüsse ermitteln bereits im Vorwege den Sachverhalt, prüfen die Rechtslage sowie etwaige finanzielle Auswirkungen und erarbeiten einen Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung. Die Hauptsatzung der Gemeinde bestimmt, welche ständigen Ausschüsse zu bilden sind, ihr Aufgabengebiet sowie die Zahl ihrer Mitglieder.
Die Gemeinde Westerholz hat die folgende ständigen Ausschüsse gebildet:
Finanzausschuss
Ausschussvorsitzender
Es wurden keine Einträge gefunden!stellv. Ausschussvorsitzender
Es wurden keine Einträge gefunden! Es wurden keine Einträge gefunden!Bau- und Wegeausschuss
Ausschussvorsitzender
Es wurden keine Einträge gefunden!stellv. Ausschussvorsitzender
Es wurden keine Einträge gefunden! Es wurden keine Einträge gefunden!bürgerliche Mitglieder
Es wurden keine Einträge gefunden!Dorfausschuss
Ausschussvorsitzende
Es wurden keine Einträge gefunden!stellv. Ausschussvorsitzende
Es wurden keine Einträge gefunden! Es wurden keine Einträge gefunden!bürgerliche Mitglieder
Es wurden keine Einträge gefunden!